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Fernández war während seiner politischen Karriere u. a. Leiter des Obersten Gerichtshofes und General-Registrator der Standesämter. Am 16. Dezember 1939 wurde er übergangsweise, nach dem plötzlichen Tod von Juan Demóstenes Arosemena, Staatspräsident. Bereits am 18. Dezember übergab er die Amtsgeschäfte an Augusto Samuel Boyd nach dessen Rückkehr als Botschafter Panamas aus den USA, der er zu diesem Zeitpunkt der offizielle Vize-Präsident war.