Exzess (von lat. excedere „heraustreten“, „über etwas hinausgehen“) bezeichnet:
- eine normative Grenzüberschreitung oder eine Ausschweifung, siehe Exzessiv
- eine Winkelsumme des Dreiecks über 180°, siehe sphärischer Exzess
- ein statistisches Verteilungsmaß, siehe Wölbung (Statistik)
- eine Straftat, die über das hinausgeht, was mit dem Mittäter vereinbart wurde
- die Überschreitung der notwendigen Verteidigung bei Notwehr
- die Exzessmortalität, eine im Vergleich mit Erwartungswerten erhöhte Sterberate, siehe Übersterblichkeit
- „Exzeß“, den Zweittitel des deutsch-italienischen Films Mord im schwarzen Cadillac
Siehe auch:
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