Ein Erzabt (lateinischarchiabbas, „erster Abt“) ist in der Regel der Abt eines Klosters, das den Rang einer Erzabtei hat.
Ein Erzabt behält seinen Titel auch nach seiner Emeritierung bei.
In manchen Fällen hat der Erzabt zugleich die Leitung seiner Kongregation inne; so ist der Erzabt von Pannonhalma zugleich Ordensoberer der gesamten Ungarischen Kongregation. Bis Oktober 2012 war auch der Erzabt von St. Ottilien zugleich Leiter der Ottilianer Kongregation. Seither sind wie etwa auch in der Beuroner Kongregation, Erzabtei und Erzabt (heute) reine Ehrentitel; die Leitung der Kongregation liegt hier bei einem gewählten Abtpräses. In diesem Fall rangiert der Erzabt bei der Präzedenz hinter dem Abtpräses, ansonsten geht der Erzabt allen anderen Äbten der Kongregation vor. Der Erzabt gehört (wie alle Äbte) zu den Höheren Oberen (superiores maiores).
Im Zisterzienserorden
Bei den Zisterziensern der allgemeinen Observanz trug der ehemalige Generalabt, der langjährige Abt der Abtei Zirc und Präses der Kongregation von Zirc, Polikárp Zakar, seit dem Jahr 2000 den offenbar persönlichen Titel eines Erzabtes, ohne dass dieser an seinen Nachfolger übergegangen bzw. die Abtei Zirc in den Rang einer Erzabtei erhoben worden wäre. Lediglich als historische Reminiszenz trägt hingegen der Generalabt im „Zisterzienserorden strengerer Observanz“ (Trappisten) noch den Titel eines „Erzabtes von Cîteaux“.
Stephan Haering: Art. Erzabt, in: ders./Heribert Schmitz (Hrsg.), Lexikon des Kirchenrechts, Herder, Freiburg 2004, (Lexikon für Theologie und Kirche kompakt), Sp. 263.
Iohannes P. Müller O.S.B.: Atlas O.S.B. Benedictinorum per orbem praesentia..., Bd. I, Index Monasteriorum, Editiones Anselmianae, Roma 1973, S. 8, 31, 45, 144, 208, 287f.
Asztrik Várszegi OSB: Die Wahl des Erzabtes bei den ungarischen Benediktinern im 20. Jahrhundert. In: Erbe und Auftrag, Jg. 94 (2018), S. 167–178.