Während der Sozialisierungsbewegung im Ruhrgebiet wurde er während des Januarstreiks 1919 vom Essener Arbeiter- und Soldatenrat aus MSPD, USPD und KPD zum Vorsitzenden (Volkskommissar) einer Neunerkommission zur Sozialisierung des Bergbaus berufen. Wirklich aktiv ist er in der kurzen Zeit seiner Berufung aber wohl nicht geworden.[1]
Seit Juni 1919 war er Richter am Landgericht I in Berlin. Zwischenzeitlich war er von 1920 bis 1922 Staatskommissar in Braunschweig. Dort wirkte er an der Erarbeitung der Landesverfassung mit und überwachte die ersten Landtagswahlen.
Ruben gehörte seit 1920 der SPD an und war Mitglied im Republikanischen Richterbund. Er war auch Mitglied in der Vereinigung sozialdemokratischer Juristen. Er gehörte dem neu gegründeten Berliner Arbeitsgericht zunächst als Stellvertreter und seit 1928 als Vorsitzender Richter an. Im Jahr 1932 trat er aus der SPD aus.
Zu seiner Erinnerung wurde am Arbeitsgericht Berlin am Magdeburger Platz 1 ein Stolperstein verlegt. Ein weiterer Stolperstein befindet sich vor seinem letzten Wohnhaus, Eisenacher Straße 48, in Berlin-Schöneberg.
Literatur
Ruben, Ernst, in: Hans Bergemann, Simone Ladwig-Winters: Richter und Staatsanwälte jüdischer Herkunft in Preußen im Nationalsozialismus : eine rechtstatsächliche Untersuchung. Eine Dokumentation. Köln : Bundesanzeiger-Verlag, 2004, S. 292f.
↑Klaus Wisotzky: Der Essener Arbeiter- und Soldatenrat und die Sozialisierungsbewegung im Bergbau. In: Frank Bischoff, Guido Hitze, Wilfried Reininghaus (Hrsg.): Aufbruch in die Demokratie. Die Revolution 1918/19 in Rheinland und Westfalen. Münster, 2020 S. 367