Der römisch-deutsche KönigRudolf I. von Habsburg erfüllte dem Markgrafen am 4. Januar 1279 einen lange gehegten Wunsch und erhob durch „einmaligen Gnadenerweis“ Elisabeth von Maltitz und ihren Sohn Friedrich in den Reichsfürstenstand:
„Elisabeth, die rechtmäßige Gefährtin deines Lagers und Friedrich, deinen rechtmäßigen Sohn, beide und alle (etwa nachfolgenden) Kinder sprechen wir frei von jeglichen knechtlichen oder dienstmannschaftlichen Stand aufgrund unserer königlichen Vollmacht und zeichnen sie aus mit der Ehre und dem recht des freien Standes und der freien Geburt auf alle Zeiten.“[1]