Der Titel wurde 1815 für John Eliot, 2. Baron Eliot geschaffen. Die Verleihung erfolgte mit dem besonderen Zusatz, dass der Titel in Ermangelung eigener männlicher Nachkommen auch an seinen Bruder William Eliot und dessen männliche Nachkommen vererbbar sei.
Bereits 1804 hatte er von seinem Vater den diesem 1784 in der Peerage of Great Britain verliehenen Titel Baron Eliot, of St. Germans in the County of Cornwall, geerbt. Dieser wird seither als nachgeordneter Titel des Earls geführt und der Heir apparent des Earls führt den davon abgeleiteten HöflichkeitstitelLord Eliot.