Dorfeichen werden im Deutschen gewöhnlich an einem markanten zentralen Punkt in der Mitte kleinerer Ortschaften gepflanzte Eichen genannt. Sie bieten bisweilen einen Rastplatz für Wanderer oder den Ort eines lebendigen Diskussionsforums der Dorfgemeinschaft. In der Funktion als historischer Gerichtsplatz standen sie in Konkurrenz mit der Gerichtslinde. Manche Dorfeichen gelten als bis zu tausend Jahre alt. Die Dötlinger Dorfeiche[1] beispielsweise ist ein Naturdenkmal in der Gemeinde Dötlingen im niedersächsischenLandkreis Oldenburg in Deutschland.
Straßennamen wie Zur Dorfeiche oder An der Dorfeiche usw. weisen auf sie hin.
Der als 'völkischerAvantgardist'[2] bezeichnete Schriftsteller und Historiker Felix Dahn (1834–1912) stellt folgendes über die Dorfeiche fest:
„Die ‚Dorfeiche‘ ist zugleich ‚Gerichtseiche‘ , sie ist die Ahnfrau des Maibaums, in der Bedeutung als Wahrzeichen des Dorfes (des Dorfrechts), als Sammelort für Fest, Spiel und Tanz wie für Musterung der gewaffneten Bannschaft bei kriegerischem Auszug und als Gerichtsstätte.[3]“
↑vgl. Hermine Erika Bischoff: Magische Ereignisse: Meine spirituelle Entwicklung, in Erlebnissen und Erfahrungen. 2016 (Abschnitt: „Die Dötlinger Dorfeiche“)
↑Heiko Steuer: „Das ‚völkisch‘ Germanische in der deutschen Ur- und Frühgeschichtsforschung. Zeitgeist und Konstinuitäten“, in: Heinrich Beck, Dieter Geuenich, Heiko Steuer, Dietrich Hakelberg (Hrsg.): Zur Geschichte der Gleichung „germanisch - deutsch“: Sprache und Namen, Geschichte und Institutionen (Ergänzungsbände zum Reallexikon der Germanischen Altertumskunde 34) 2013, S. 357 ff. (hier S.398).