Als Doppelkirche im engeren Sinne wird ein Kirchengebäude bezeichnet, das aus zwei getrennten Hauptschiffen besteht. Diese können durch nachträgliche Aufteilung einer Kirche mittels einer Zwischenwand entstanden sein oder wurden separat über-, neben- oder hintereinander gebaut.
Im Gegensatz dazu wird bei einer Simultankirche ein und derselbe Innenraum von mehreren Konfessionen abwechselnd genutzt.
Zwei durch eine Mauer getrennte Kirchenschiffe in einem Kirchengebäude
Nach der Reformation wurden einige bestehende Kirchen durch eine Trennwand in zwei Gottesdiensträume aufgeteilt – einen für die römisch-katholische Gemeinde und einen für die evangelische Gemeinde. Bei Neubauten sah mitunter bereits der Bauplan eine Trennmauer vor, so bei der Laurentiuskirche in Dirmstein,[1][2] die 1746/1747 fertiggestellt wurde.
Übereinander liegende Kirchenschiffe in einem Kirchengebäude
Im Mittelalter entstanden in einigen Kirchen zwei Kirchenschiffe übereinander, zum Beispiel durch Ausbau einer Krypta zu einem eigenen Kirchenschiff. Grund war oft eine Trennung von Stifts- und Pfarrkirche.[5]
Als Doppelkapellen werden Gebäude bezeichnet, in denen zwei sakrale Räume übereinander gebaut wurden, die durch eine Öffnung miteinander verbunden waren, so dass in beiden Räumen ein gemeinsamer Gottesdienst stattfinden konnte.
Seitlich aneinander gebaute Kirchen
Einige wenige Doppelkirchenanlagen bestehen aus zwei seitlich aneinander gebauten Kirchen.
Weliki Nowgorod: Kirche Apostel Philipp und Nikolaus der Wundertäter
Längs aneinander gebaute Kirchen
In den folgenden Jahrhunderten wurden auch Kirchenanlagen errichtet, bei denen zwei Kirchen längsseitig aneinander gebaut wurden, oft durch einen gemeinsamem Turm in der Mitte voneinander getrennt.
Eine weitere Konstellation, die als Doppelkirche bezeichnet wird, besteht aus in geringer räumlicher Distanz zueinander gebauten separaten Kirchen meist der gleichen Konfession. Diese sind römischen (Trierer Dom und Liebfrauen), mittelalterlichen oder späteren Ursprungs und dienten zwei getrennten Gemeinden, oft als räumliche Trennung der Stifts- oder Klosterkirche von der dazugehörigen Pfarrkirche.
Nach der Säkularisation der katholischen Kirchen im frühen 19. Jahrhundert und der damit verbundenen Aufhebung zahlreicher Stifte wurden diese – oft sehr verschwenderisch ausgestatteten – Kirchen häufig von den Pfarrgemeinden übernommen, während die – meist viel kleineren – alten Pfarrkirchen abgebrochen wurden. Einige Ausführungen haben sich dennoch erhalten.
Halle (Saale): In den vier Türmen der heutigen Marktkirche verbergen sich die Türme der früheren St. Gertruden- und der unmittelbar angrenzenden St. Marienkirche, die 1529/30 dem Neubau weichen mussten.
Magdeburg: Dom und 1968 sowie ab 2003 archäologisch ergrabene Kirche bislang unbekannten Patroziniums (evtl. St. Mauritius-Kloster oder St. Laurentius-Kirche)
↑Balthasar Neumann: Auftrag von der neyen Kirche zu Dirmstein. Ehrenbreitstein 1740 (Originale – zwei Blätter mit Grundriss bzw. Westansicht – im Archiv des Bistums Speyer).