Diana Conti

Diana Beatriz Conti (* 29. März 1956 in Buenos Aires; † 8. März 2024 in Vicente López) war eine argentinische Sozialpsychologin, Anwältin und Politikerin

Diana Conti
Diana Conti

Diana Beatriz Conti (* 29. März 1956 in Buenos Aires; † 8. März 2024 in Vicente López) war eine argentinische Sozialpsychologin, Anwältin und Politikerin der Frente para la Victoria.[1]

Leben

Sie wurde als Tochter von Horacio Conti, einem Handelsreisenden, und Martha Bascuas, einer Hausfrau, die später eine Ausbildung zur Lehrerin absolvierte, geboren. Ihre Mutter war 17 Jahre alt, als sie Diana zur Welt brachte, und diese verbrachte ihre frühen Jahre bei ihren Großeltern. In der High School bekam sie hervorragende Noten. Am 16. Dezember 1980 schloss sie ihr Jurastudium an der Universidad de Buenos Aires (UBA) ab. Nach ihrem Abschluss als Anwältin studierte sie neben ihrer Berufstätigkeit weiter. Sie spezialisierte sich an der Akademie für Internationales Recht in Den Haag und am Instituto Interamericano de Derechos Humanos (dt.= Interamerikanisches Institut für Menschenrechte) in San José, Costa Rica, auf Menschenrechte. Zudem erwarb sie einen Abschluss in Sozialpsychologie an der Primera Escuela Privada de Psicología Social (dt. = Erste Private Schule für Sozialpsychologie), die von dem argentinischen Psychoanalytiker Enrique Pichón-Riviere gegründet wurde. 1981 arbeitete sie in ihrer eigenen Anwaltskanzlei, 1982 trat sie dem Sozialdienst für Gefangene in Ravignaggi-Garriga sowie der Abteilung für Justizhilfe des Zentrums für Rechts- und Sozialstudien in Argentinien bei. Parallel dazu war sie viele Jahre politisch in der Revolutionären Kommunistischen Partei (PCR) aktiv. 1983 wurde sie Vorsitzende des Unternehmens Corsetti S.A., ein Amt, das sie 1985 niederlegte. Am 10. September 1985 wurde sie Mitglied eines Beratungsgremiums für Menschenrechte in Argentinien.

1986 trat sie nach erfolgreichem Bestehen einer Auswahlprüfung als nationale Staatssekretärin des Gerichts erster Instanz in den Justizdienst ein und wurde ab dem 31. Januar 1989 zur Sekretärin der Sechsten Kammer des Strafgerichts ernannt. Sie war Gründungsmitglied der Kommission der Bürgerorganisation für die Beteiligung am Strafjustizsystem und fungierte ab dem 1. Februar 1989 als Sekretärin des Nationalen Berufungsgerichts, dieses Amt hatte sie bis zum 1. April 1991 inne. 1991 wurde sie Kabinettsassistentin des Justizministers. 1991 verließ sie aufgrund der justizfeindlichen Politik von Carlos Menem die Justiz und wechselte als Rechtsassistentin von Eugenio Raul Zaffaroni in eine Anwaltskanzlei. Am 16. März desselben Jahres nahm sie eine Stelle als Sekretärin des Fachbereichs Strafrecht und Kriminologie an der Universität Buenos Aires an. Die täglichen Fahrten zwischen Buenos Aires und Santa Fe wurden für sie jedoch zu einer Belastung, sodass sie ihre Stelle in der Kanzlei nach nur einem Monat kündigte. Anschließend war sie Beraterin des Justizministers León Arslanián und Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie an der Fakultät für Rechts- und Sozialwissenschaften an der UBA.

Ihre politische Karriere begann 1997 mit ihrer Wahl in die Abgeordnetenkammer (1997–1999; 2005–2017) für die Provinz Buenos Aires. Sie kandidierte für das Parteienbündnis Frente País Solidario (FrePaSo) an der Seite von Graciela Fernández Meijide. Damals legte sie einen von Antonio Cafiero und dem Sozialisten Alfredo Bravo entworfenen Gesetzentwurf vor, der die Aufhebung der Gesetze zur Gehorsamspflicht und zur Beendigung der Amtshandlung vorsah. Diese Initiative wurde von der Führung der Allianz abgelehnt und löste eine der ersten internen Krisen der Koalition aus. Am 12. Dezember 1999 übernahm sie unter Präsident Fernando de la Rúa das Amt der Staatssekretärin für Menschenrechte; dieses Amts trat sie mit Unterstützung von Menschenrechtsorganisationen an. Ab dem 23. Januar 2002 leitete sie das Untersekretariat für institutionelle Reformen und die Stärkung der Demokratie, diese Position hatte sie bis zu ihrer Wahl zur Senatorin für die Provinz Buenos Aires für das Parteienbündnis Frente País Solidario (FrePaSo) im selben Jahr inne. Vom 3. Juli 2002 bis zum 10. Dezember 2005 war sie Senatorin (2002–2005). Als solche war sie bekannt für ihren Einsatz für Menschenrechte. Obwohl sie Mitglied der Frente País Solidario war, stand sie den Peronisten nahe. Schließlich schloss sie sich während ihrer Zeit im Senat dem Bündnis Frente para la Victoria von Präsident Néstor Kirchner an. Im Dezember 2005 wurde sie zur Abgeordneten der Provinz Buenos Aires gewählt. Darüber hinaus war sie von 2005 bis 2009 als Parlamentsabgeordnete Mitglied des Richterrats (ernannt von der Abgeordnetenkammer). Im Richterrat machte sie sich als entschiedene Unterstützerin der Justizreformvorschläge von Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner und der Politik von Néstor Kirchner einen Namen. Sie brachte dies mit dem Slogan „Cristina eterna“ (dt. = Cristina für immer) zum Ausdruck, der eine politisch umstrittene Idee verkörperte. Damals war sie bereits eine der führenden Sprecherinnen des Kirchnerismus. Im Jahr 2017 schied sie als Gegnerin der Regierung von Mauricio Macri aus dem Parlament aus, trat aber als eine auf Strafrecht spezialisierte Anwältin dem Comité Nacional para la Prevención de la Tortura (dt. Nationales Komitee zur Verhütung von Folter) bei, das bei Fällen institutioneller Gewalt eingreift. Dem Kirchnerismus blieb sie verbunden: Noch 2022 hoffte sie vergebens, die ehemalige Präsidentin würde bei den Parlamentswahlen 2023 kandidieren und unterstützte schließlich als Vorsitzende des Partido de la Victoria, einer Partei innerhalb des personistischen Parteienbündnis Unión por la Patria, die interne Präsidentschaftskandidatur von Eduardo de Pedro, die jedoch scheiterte, als sich die peronistische Bewegung hinter Sergio Massa und Agustín Rossi stellte.

Nationales Komitee zur Verhütung von Folter mit Senatspräsident Federico Pinedo, dem Nationalen Sekretär für Menschenrechte, Claudio Avruj, und den Abgeordneten María Laura Leguizamón, Juan Irrazabal, Rocío Alconada Alfonsín, Diana Conti und Jorge D'Agostino (2017)

Werk

Sie war als Strafrechtlerin und Sozialpsychologin in der Justiz und der Exekutive tätig, unter anderem als Mitglied der Abgeordnetenkammer und des Senats, des Richterrats und des Anti-Folter-Ausschusses. Sie engagierte sich stets in den Diskussionen um die wichtigsten Justizreformen des Landes. Während ihrer Zeit als Abgeordnete setzte sie sich für Gesetze ein, die die Anwendung der Menschenrechte ausweiten sollten, insbesondere für Inhaftierte und jene, die am stärksten von sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Dazu gehörten Änderungen des Strafgesetzbuches hinsichtlich Untersuchungshaft und Bewährung, des Straffreiheitsregimes sowie Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes, die die Straffreiheit für therapeutische Zwecke und den Eigenkonsum festlegten. Sie setzte sich für Gesetze ein, die härtere Strafen für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorsahen, unabhängig vom Geschlecht.

Darüber hinaus strebte sie die Einführung eines Entschädigungssystems für Opfer institutioneller Gewalt auf Grundlage der Geschlechtsidentität an und schlug eine Reform des Antidiskriminierungsrechts vor. Sie förderte und brachte erfolgreich verschiedene Änderungen über die Vollstreckung von Strafen ein, darunter die Regelung des Hausarrests und des Bildungsanreizsystems, Änderungen der Leistungen für Inhaftierte sowie die Einrichtung eines ergänzenden Wiedereingliederungsprogramms für wegen Sexualdelikten Verurteilte.

Privates

Sie war geschieden und hatte zumindest einen Sohn. Jahrelang litt sie an einem schweren Krebsleiden. Gegen Ende ihres Lebens wurde sie mit einer Lungenentzündung, die ihr Krebsleiden verschlimmerte, in ein Krankenhaus eingeliefert und die am Ende ihres 68. Lebensjahres möglicherweise die Todesursache war.

Commons: Diana Conti – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Senadora Nacional abgerufen am 11. Februar 2026.

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