Messung des pH-Werts des Blutes im Rahmen einer Blutanalyse
Der Begriff Diagnostikum (Synonym Erkennungsmerkmal[1]) wird insbesondere auch in der Medizin im Rahmen der Erkennung und Unterscheidung von Krankheiten verwendet (Diagnostik). Dabei bezeichnet er entweder ein direktes Erkennungsmerkmal,[1] oder aber ein Hilfsmittel (z. B. chemische Substanz oder bildgebendes Untersuchungsverfahren), das mit dem Ziel eingesetzt wird, ein solches hervorzubringen.[2][3][4][5] Der Begriff wird auch in der Pädagogik im Rahmen individueller Lernstandsanalysen[6] und in der Psychologie[7] analog angewendet.
Bücher, die mit diesem Begriff im Titel aufgelegt wurden, verstehen sich als Hilfsmittel zur Findung einer Diagnose und enthalten die Darstellung entsprechender Vorgehensweisen (Befunderhebung und Interpretation).[8][9]
Grundsätzlich kann man zwischen „In-vivo-“ und „In-vitro-Diagnostika“ unterscheiden.
Das Medizinproduktegesetz definiert als „In-vitro-Diagnostika“ Hilfsmittel, die geeignet sind, aus dem menschlichen Körper entnommene Proben zu untersuchen. Dazu gehören Reagenz, Reagenzprodukt, Abgleichungs- und Kalibriermaterial, Probenbehältnisse, Kontrollmaterial, Kit, Instrument, Apparat, Gerät oder System.[10] Als typische Beispiele seien Atemtest (Alkoholtest und Untersuchung des Magen-Darm-Trakts) und Drogen-(schnell)tests (Blutanalyse, Urinkontrolle, Speicheltest, Haaranalyse, Nageluntersuchungen und Wischtest, d. h. der Schweiß wird untersucht) genannt. Typische Beispiele für In-vivo-Diagnostika sind bildgebende Verfahren.
↑C. Jacobs u. a.: Rechenfertigkeiten- und Zahlenverarbeitungs-Diagnostikum für die 2. bis 6. Klasse. Hogrefe, 2005.
↑Aushangpflichtige Gesetze und andere wichtige Vorschriften im Gesundheitswesen. Forum Verlag Herkert, 2004, ISBN 3-89827-833-6, S. 459, books.google.de
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