Die deutschen Leichtathletik-Hallenmeisterschaften sind ein seit 1954 jährlich stattfindender Hallen-Sportwettbewerb. Veranstalter ist der Deutsche Leichtathletik-Verband. Während der deutschen Teilung fanden in der DDR von 1964 bis 1990 eigene Meisterschaften statt.
In den ersten Jahrzehnten der Hallenmeisterschaften wurden die Bahnlängen den Gegebenheiten der Halle angepasst. Die Länge der Sprintgeraden variierte somit zwischen 50 und 70 Metern, die Rundbahn hatte eine Länge zwischen 150 und 200 Metern. Erst in den 1970er Jahren setzten sich allmählich die heute üblichen Maße (Sprintstrecke 60 m, Rundbahn 200 m) durch. Diese Bahnlängen sind ab den Meisterschaften 1975 üblich, ausgenommen die Wettbewerbe 1979 in der Berliner Deutschlandhalle, wo letztmalig auf kürzeren Bahnen gelaufen wurde. Von daher sind die Zeiten bis 1974 und von 1979 nicht immer mit denen der vorherigen und folgenden Meisterschaften vergleichbar.
Die elektronische Zeitmessung anstelle der Handzeitmessung mit Stoppuhren wurde in den 1970er Jahren eingeführt.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Athleten und Staffeln, die vorher eine als Qualifikationsnorm festgelegte Mindestleistung erreichen konnten. Auf Antrag kann der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) trotz nicht erbrachter Qualifikationsleistung den Start zulassen. Dies geschieht beispielsweise bei Spitzenathleten der letzten Jahre, die aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen keine Möglichkeit hatten, die Norm zu erfüllen.
Im Jahr 2016 beschloss der DLV, dass ab 2017 Ausländer ohne deutsche Staatsbürgerschaft bei allen Deutschen Meisterschaften nicht mehr teilnahmeberechtigt sind.[1][2] Laut DLV-Präsident Clemens Prokop soll die Regelungsänderung in erster Linie bezwecken „sicherzustellen, dass die deutschen Meisterschaften zur Ermittlung des besten deutschen Staatsangehörigen dienen“.[1] Der DLV begründete die Regeländerung auch damit den Missstand beseitigt zu haben, dass sich etwa (finanzstarke) Vereine einen regelwidrigen Vorteil durch aus dem Ausland kurzfristig eingekaufte Athleten verschafften, bei denen das Eintrittsdatum in den Verein vordatiert war, um die vorgeschriebene einjährige Mitgliedschaft vorzutäuschen, oder erhebliche Zweifel am Alter von Athleten nicht überprüft werden konnten.[1][2] Da die Aufnahme in die DLV-Bestenlisten an das DM-Teilnahmerecht gekoppelt ist, werden nun Sportler, die zwar eine Startlizenz für einen DLV-Verein haben, aber keine deutsche Staatsbürgerschaft, unter der Fußnote „kein Teilnahmerecht an DM“ in der jeweiligen Bestenliste geführt.[2] In den Landes-Bestenlisten werden sie weiterhin geführt, wenn sie das Teilnahmerecht an Landesmeisterschaften haben. Staffeln und Mannschaftswertungen (Straßenwettbewerbe, Mehrkampf), in denen ein nicht an Deutschen Meisterschaften teilnahmeberechtigter Athlet eingesetzt bzw. gewertet wurde, werden ebenfalls nur als Fußnote zur DLV-Bestenliste gesetzt bzw. haben in dieser Besetzung nicht die Qualifikationsnorm für die DM erreicht.[2]
Diese Auflistung zeigt die Bestleistungen bei den deutschen Hallen-Leichtathletik-Meisterschaften, einschließlich der Ergebnisse der Hallenmeisterschaften 2018 in Dortmund. (Stand: 22. Februar 2018)[5]
Nicht zu verwechseln mit aktuellen Bestleistungen deutscher Leichtathleten, welche nicht zwingend im Rahmen einer deutschen Meisterschaft aufgestellt wurden.
Klaus Amrhein: Biographisches Handbuch zur Geschichte der Deutschen Leichtathletik 1898–2005. 2 Bände. Darmstadt 2005, publiziert über Deutsche Leichtathletik Promotion- und Projektgesellschaft.