Am 1. November 1894 eröffnete in Nürnberg das erste Arbeitersekretariat, eine Anlaufstelle für rechtsuchende Arbeiter. Es markiert damit den Beginn der institutionalisierten Rechtshilfe als Bestandteil der gewerkschaftlichen Arbeit. Heute ist der Rechtsschutz ein selbstverständlicher Teil der Mitgliederleistungen einer Gewerkschaft.[1]
Aktivitäten
Die DGB Rechtsschutz GmbH berät in erster Linie Mitglieder der DGB-Gewerkschaften und vertritt diese auch vor den Gerichten, insbesondere der Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Darüber hinaus betreut sie auch Betriebs- und Personalräte, die von Mitgliedern einer DGB-Gewerkschaft getragen werden, und berät den DGB und dessen Mitgliedsgewerkschaften juristisch.
Neben klassischen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten wie Kündigungsschutzverfahren und Entgeltklagen vertritt die DGB Rechtsschutz GmbH die Gewerkschaftsmitglieder auch in sozialrechtlichen Verfahren wie zum Beispiel in Bezug auf Krankengeld oder Rentenangelegenheiten. Außerdem betreut sie Beamte bei Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.[2]
Geleitet wird das Unternehmen von der Geschäftsführerin Eva Pulfrich die dabei von den Prokuristen Natalia Hoffmann und Matthias Beckmann unterstützt wird.[3]
2023 arbeiten in der DGB Rechtsschutz GmbH 380 Rechtsschutzsekretäre und 330 Verwaltungsangestellte in 117 Büros. Im Jahr 2023 haben sie 115.000 neue Verfahren bearbeitet. Diese verteilen sich etwa hälftig auf das Arbeits- und das Sozialrecht. Insgesamt hat der DGB-Rechtsschutz 2023 rund 210 Millionen Euro für die Mitglieder der Einzelgewerkschaften erstritten.[7]
Literatur
Rudolf Ratlos: Was Gewerkschaftssekretär Willy Wirbelwind schon immer über den Rechtsschutz wissen wollte. Versuch einer Antwort., in: Zeitschrift Sozialismus 6/2001, S. 28–34