Zu den wichtigsten Aufgaben der Consob als Regulierungsbehörde gehören der Anlegerschutz, die Festlegung und Überwachung von Melde- und Publikationspflichten (Wertpapierprospekt), die Überwachung des Wertpapierhandels und der daran beteiligten Akteure, sowie insbesondere die Unterbindung des Insiderhandels.
Die Consob ist eine administrativ selbständige Behörde. Ihr Präsident und die vier weiteren Vorstandsmitglieder werden nach entsprechendem Kabinettsbeschluss auf Vorschlag des Regierungschefs vom italienischen Staatspräsidenten für eine einmalige Amtszeit von sieben Jahren ernannt. Die Consob hat insgesamt rund 500 Mitarbeiter, die in elf Abteilungen und 39 Referaten organisiert sind.
Geschichte
Per Gesetz wurde die Börsenaufsicht 1974 vom Schatzministerium an die Consob übertragen, die ihre Tätigkeit 1975 aufnahm. Als Vorbild diente unter anderem die United States Securities and Exchange Commission. 1983, 1985, 1991 und 1998 wurden die Befugnisse der neuen Behörde ausgebaut.