Am 23. Juni 1762 heiratete Christian Ludwig Charlotte Sophia (Amalia) Augusta von Sayn-Wittgenstein (* 14. Juli 1741; † 5. Juni 1803), Tochter des Alexander Ludwig Graf von Sayn und Wittgenstein-Sayn,[4] herzoglich württembergischen Generalfeldwachtmeisters, * 16. Dezember 1694; † 22. Mai 1768 als Generalfeldmarschall-Lieutenant des Schwäbischen Kreises,[5] und der Friederike Wilhelmine von Wendessen († 1780),[6] der letzten Mätresse des württembergischen Herzogs Eberhard Ludwig,[7] Nachfolgerin der früheren Mätresse Wilhelmine von Grävenitz,[8] mit der sie über deren Mutter, ebenfalls eine Wendessen, verwandt war.[9] Alexander Ludwig und Friedrike Wilhelmine zu Sayn-Wittgenstein-Sayn bzw. deren Nachkommen wurden im Testament des württembergischen Herzogs auch mit einem Kapital von 50.000 Gulden bedacht.[10]
Aus der Ehe Christian Ludwigs mit Charlotte sind sechs Söhne hervorgegangen, darunter Karl Ludwig Friedrich Alexander (1763–1824, Nachfolger seines Vaters) und Friedrich Ludwig (1770–1824) sowie eine Tochter.
Anlässlich der Hochzeit wurde 1767 eigens eine Silbermünze geprägt, der „Runkeler Hochzeitsthaler“. Er wurde in der Frankfurter Münzstätte in 102 Exemplaren aufgelegt.[11][12][13][14]
Wirken
Am 18. Oktober 1757 trat sein Vater die Regentschaftsrechte über die Grafschaft Kriechingen mit der Reichsherrschaft Saarwellingen sowie Rellingen, Helfingen, Lauingen Tettingen, Münzingen, Remilly und Voimhuit ab und am 31. März 1762 übertrug er ihm die obere Grafschaft Wied-Runkel.[15]
1765 erhielt er einen ständigen Sitz und Stimmrecht im Wetterauer Grafenverein. Ebenso hatte er einen Sitz im niederrheinisch-westfälischen Reichsgrafenkollegium, die beide im Reichsfürstenrat Stimmrecht hatten.[16]
Im selben Jahr erließ er als Landesherr eine erneuerte „Gräflich-Wied-Runkelsche Feuerordnung“ mit dem Hinweis, „dahero aus Landesväterlicher gnädigster Vorsorge für unsere getreue Unterthanen, zu Verhütung schädlicher Feuersbrünste, und zu geschwinder Löschung der bereits entstandenen, nachfolgende erneuerte und vermehrte Feuerordnung ergehen, und durch Druck zu jedermanns Wissenschaft bekannt machen“[17].
In seine Amtszeit fallen weitere Verordnungen und Regelungen.[18][19]
1766 wurde das durch Brand total zerstörte Schloss Saarwellingen auf seine Initiative hin wieder aufgebaut bzw. neu gebaut.
1774 erteilte er dem Apotheker Joh. Georg Adam Krafft aus Ostheim eine persönliche Konzession zum Betrieb der Amtsapotheke Runkel. Zugleich erhielt er eine Genehmigung für einen „Spezereikrams“ also einen Krämerladen für Spezereiwaren.[20]
1778 verkaufte er die zur Grafschaft Kriechingen gehörende Herrschaft Püttlingen für 120.000 Gulden an den Fürsten Ludwig von Saarbrücken.[21]
Ausschlaggebend hierfür war die Tatsache, dass der französische König Ludwig XV. die Souveränität über die Herrschaft Püttlingen an den Saarbrücker Fürsten Wilhelm Heinrich von Nassau-Saarbrücken abtrat und sogleich Püttingen in das Herrschaftsgebiet der Nassauer eingegliedert wurde. So kam es zwangsläufig zu Differenzen und Prozessen zwischen den beiden Herrschern. Da das Recht des Bergregals umstritten blieb, führte diese Diskrepanz schließlich zum Verkauf der Herrschaft Püttingen an Nassau-Saarbrücken.[22]
1782 erteilte Christian Ludwig dem Kaufmann Johann Haentjes aus Köln-Mülheim und dem holländischen Kaufmann Dirck van Hees das Recht zur Anlage von Berg-, Hütten- und Hammerwerken in der Herrschaft Runkel. 1784 wurde die Christianshütte in Beselich-Schupbach in Betrieb genommen.[23][24]
↑Christian-Hiskias-Heinrich von Fischer: Geschlechtsreihe der Häuser Isenburg, Wind und Runkel (etc.), 1778, S. 329.
↑Johann Beckmann: Sammlung auserlesener Landesgesetze, welche das Policey- und Cameralwesen zum Gegenstande haben, Band 6, Frankfurt a. Main 1784, S. 163.
↑Gothaischer Hofkalender zum Nutzen und Vergnügen, Gotha 1797, S. 101.
↑Die Ritter des Königlich Preußischen Hohen Ordens vom Schwarzen Adler und ihre Wappen, Berlin 1884, S. 7.
↑Genealogisches Reichs- und Staatshandbuch auf das Jahr 1802, Band 1, Frankfurt am Main 1802, S. 388.Genealogisches Reichs- und Staats-Handbuch auf das Jahr 1804, Band 1, Frankfurt am
Main 1804, S. 325.Genealogisches Staats-Handbuch, Frankfurt am Main 1835, S. 672 f.
↑Michael Kaiser: Militär und Religiosität in der Frühen Neuzeit, 2004, S. 83.
↑Beschreibung des Regierungs-Bezirks Trier
nach amtlichen Quellen bearbeitet und im Auftrage der Königl. Preuß. Regierung. Enthaltend die Verhältnisse des Regierungs-Bezirks in allen seinen Beziehungen · Band 1, 1849
google books, Vorschau
↑Michael Müller:Der Anschluss Püttlingens an die Französische Republik am 14. Februar 1793 Digitalisat