Die Charta der Vereinten Nationen (von Charta, Aussprache [ˈkarta…]), in ÖsterreichSatzung der Vereinten Nationen, ist der Gründungsvertrag und damit die „Verfassung“ der Vereinten Nationen (UN). Manchmal wird in der Wissenschaft auch Charta der OVN geschrieben. Sie enthält auch das Statut des Internationalen Gerichtshofs als Bestandteil. Sie wurde am 26. Juni 1945 durch 50 der 51 Gründungsmitglieder auf der Konferenz von San Francisco unterzeichnet. Wegen noch nicht abgeschlossener Regierungsbildung in Polen wurde für dieses Land im Dokument ein Freiraum gelassen.[1] Die zugehörige Unterschrift wurde am 15. Oktober 1945 geleistet, wodurch Polen zum 51. Gründungsmitglied wurde.[1] Die Charta trat am 24. Oktober 1945 in Kraft,[2] nachdem sie von den fünf UNO-Vetomächten (Frankreich, Sowjetunion, Republik China, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika) sowie der Mehrheit der anderen Unterzeichner ratifiziert worden war.
Die Charta als völkerrechtlicher Vertrag bindet alle Mitglieder aufgrund der entsprechenden Bestimmungen des Völkerrechts. Änderungen der Charta erfordern eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Generalversammlung, darunter die Zustimmung aller fünf UN-Vetomächte.[3]
In der Bundesrepublik Deutschland wurde das Gesetz zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen am 6. Juni 1973 von Bundespräsident Gustav Heinemann unterzeichnet. Der Beitritt beider deutscher Staaten erfolgte am 18. September 1973.[4]
Reinhard Pohanka (Hrsg.): Dokumente der Freiheit. Marixverlag, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-86539-950-2, S. 163–169.
Nico J. Schrijver: The Future of the Charter of the United Nations. In: Max Planck Yearbook of United Nations Law. Volume 10, 2006, S. 1–34 (PDF; 179 kB, englisch).
Bruno Simma et al. (Hrsg.): The Charter of the United Nations – A Commentary. 2 Bände. 3. Auflage., Oxford (u. a.) (Oxford Univ. Press (u. a.)) (englisch), Bd. 1: ISBN 978-0-19-963976-2, Bd. 2: ISBN 978-0-19-963977-9.