Die Bombendrohung ist das beabsichtigte Bedrohen eines (meist öffentlichen) Gebäudes oder Platzes mittels einer tatsächlich oder angeblich platzierten Bombe.
Mögliche Ziele, warum der Täter ein Gebäude mit einer Explosion einer Bombe bedroht, können sein, dass
der Täter ein politisches Ziel verfolgt. Er könnte die Tat im Auftrag einer terroristischen Vereinigung begehen oder mit der Tat die Freilassung eines inhaftierten Mittäters erzwingen wollen.
der Täter schwere Verluste (sowohl familiär, als auch beruflich) hinnehmen musste. Er dreht durch und sieht keinen anderen Ausweg mehr, seine Wut und Angst loszuwerden, als sie gegen Dritte zu richten.
In den weitaus meisten Fällen stellte sich heraus, dass es sich bei der Bombendrohung um einen Falschalarm handelte, da kein Sprengsatz abgelegt wurde. Trotzdem entsteht bei Bombendrohungen Angst und teilweise sogar Panik in der Bevölkerung. Nach Bombendrohungen entflammen häufig politische Grundsatzdiskussionen über die Sicherheitslage.
Bedeutende Bombendrohungen und deren Folgen
Immer wieder werden öffentliche Gebäude wie Flughäfen, Bahnhöfe oder Schulen von Bombendrohungen in Angst und Schrecken versetzt.
Fallbeispiel 1 – Flughafen Düsseldorf
Am 14. September 2003 drohte ein Unbekannter damit, dass er im Flughafengebäude eine Bombe platziert habe. Insgesamt lagen sieben Bombendrohungen vor. Die Folgen waren dramatisch:
Der gesamte Flughafen wurde evakuiert und abgesperrt. Flüge wurden annulliert und es kam zu erheblichen Verspätungen im Flugverkehr. Die Zubringerautobahn zum Flughafen wurde abgesperrt. Daher brach kurze Zeit später der Verkehrsfluss zusammen.
Tausende Reisende konnten ihren Flug nicht antreten und Gepäck wurde vorsorglich nicht ausgegeben. Passagiere durften die Flugzeuge nicht verlassen.
Insgesamt waren 180 Beamte von Bundesgrenzschutz und Polizei im Einsatz und suchten über sieben Stunden nach der Bombe – jedoch vergeblich. Es wurde keine Bombe gefunden.
Fallbeispiel 2 – Hauptbahnhof Hamburg
Am 20. August 2006 drohte ein Unbekannter damit, dass er im Hamburger Hauptbahnhof eine Bombe platziert habe. Auch hier waren die Folgen drastisch:
Tausende Bahnreisende mussten den Bahnhof verlassen und hunderte Polizeibeamte durchsuchten den gesamten Gebäudekomplex. Doch auch hier wurde keine Bombe gefunden.
Serie von bundesweiten Bombendrohungen in Deutschland (Oktober 2023 – November 2023)
Als mutmaßliche Reaktion des Terrorangriffes der HAMAS auf Israel, gingen bundesweit im Spätjahr 2023 Bombendrohungen an diverse Medienunternehmen, Schulen und Universitäten ein. Die Beschuldigten drohten damit, eine Vielzahl an Opfern zu ermorden. Weitere investigative Ermittlungen des SPIEGEL und Kontraste legten offen, dass sich hinter den Bombendrohungen eine Internetgruppierung namens NWO verbirgt, eine ironisch gemeinte Anspielung auf den Verschwörungsmythos New World Order. Stand 20. August 2024 sind derzeit Ermittlungsverfahren gegen zwei Beschuldigte offen, einem 19-jährigen und einem 30-jährigen, ein Dritter mit dem Alias „Daniel Funke“ wurde noch nicht gefasst. Beide sind deutsche Staatsangehörige.[1]
Serie von Bombendrohungen in Österreich (September/Oktober 2024)
Bis 14. Oktober 2024 wurde ein 20-jähriger Schweizer als dringend tatverdächtiger Urheber von etwa 27 Bombendrohungen ab 30. September 2024 gegen Bahnhöfe und auch Schulen und Einkaufszentren in Österreich ausgeforscht. Diese Drohungen gingen durchwegs per Mail ein, ein Email betreffend den Bahnhof Innsbruck wurde übersehen, also länger als bis zum Bedrohungstermin nicht gelesen. Die Bedrohungen betrafen Einrichtungen in allen Bundesländern. Zahlreiche Bahnhöfe wurden geräumt und durchsucht, der Bahnverkehr in Summe mehr als 8 Stunden angehalten, tausende Passagiere waren betroffen.[7][8]
„Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.“
Unter den genannten Absatz 1 (gemeint ist § 126 Abs. 1 Nr. 6 StGB) fällt u. a. die Androhung des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion gemäß § 308 Abs. 1 StGB.
„Wer anders als durch Freisetzen von Kernenergie, namentlich durch Sprengstoff, eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“
Absatz 5 besagt des Weiteren:
„Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Und zu guter Letzt, Absatz 6:
„Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Die Absätze 2, 3 und 4 können ebenso Anwendung finden, werden hier jedoch nicht näher erläutert, da diese nur in erweiterten Fällen zutreffen. Bei Interesse siehe hierzu § 308 Absatz 2, 3 und 4 StGB.
Rechtslage in Österreich
Auch die bloße Drohung mit der Gefahr einer Bombe steht in Österreich unter Strafe.
Rechtslage in der Schweiz
Auch die bloße Drohung mit der Gefahr einer Bombe steht in der Schweiz unter Strafe.
↑Falsche Gerüchte über Migranten - Dutzende Bombendrohungen in Springfield. Im TV-Duell hatte Donald Trump behauptet, Migranten in Springfield würden Haustiere essen. Die widerlegten Gerüchte haben für den Ort schwerwiegende Konsequenzen: Bisher gab es schon 33 Bombendrohungen. tagesschau.de, 17. September 2024, abgerufen am 17. September 2024 (deutsch).