Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz der DDR aus dem Jahr 1952 wurden die bisherigen Amtsgerichte und Landgerichte aufgelöst und auf Ebene der Bezirke neue Bezirksgerichte gebildet. Sie bestanden bis 1990. Im Bezirk Suhl wurde das Bezirksgericht Suhl mit Sitz in Meiningen gebildet. Im November 1990 erfolgte die Rückbenennung nach Landgericht Meiningen.
Dem Bezirksgericht Suhl waren folgende Kreisgerichte untergeordnet:
Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (Gerichtsverfassungsgesetz) vom 2. Oktober 1952 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 141 vom 9. Oktober 1952, S. 983ff., Digitalisat.