Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[1] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[3] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.
Der neue politische Bezirk Husiatyn wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[4]
Der Bezirk Husiatyn bestand bei der Volkszählung 1910 aus 56 Gemeinden sowie 46 Gutsgebieten[5] und umfasste eine Fläche von 873 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 93.854 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 96.891 Menschen[6]. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit ruthenischer Umgangssprache (61 %) und griechisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 12 % der Bevölkerung aus[7].
Ortschaften
Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Husiatyn und Kopyczyńce, diesen waren folgende Orte zugeordnet[8]:
↑Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“