Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Länder Baden und Württemberg zwischen der amerikanischen Besatzungszone im Norden und der französischen im Süden aufgeteilt. Innerhalb der französischen Zone wurden die Länder Württemberg-Hohenzollern und Baden gegründet, in der amerikanischen Zone das Land Württemberg-Baden.
Am 1. Dezember 1945 zog die französische Militärregierung für Baden von Karlsruhe nach Freiburg um. Gleichzeitig verlegte die Vorläufige Landesverwaltung Baden, der in Karlsruhe eingesetzte Ministerialdirektoren vorstanden, ihre Dienststellen ebenfalls nach Freiburg. In den Wochen danach wurden verschiedene Parteien in Baden gegründet. Hierzu gehörten die Badische Christlich-Soziale Volkspartei (BCSV), eine Vorgängerorganisation der CDU und die Demokratische Partei (DemP), ein Vorläufer der FDP. Im Mai 1946 ordnete die Militärregierung die Aufstellung von Wählerlisten für die Gemeindeversammlungen und bald darauf auch für die Kreisversammlungen an. Die Wahlen für die Gemeindeversammlungen fanden am 15. September 1946 und die Wahlen für die Kreisversammlungen am 13. Oktober 1946 statt. Die französische Militärverwaltung ordnete am 8. Oktober 1946[1] die Konstituierung der Beratenden Landesversammlung für Baden an, deren Hauptaufgabe die Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs sein sollte. Die Wahl der Mitglieder der Beratenden Landesversammlung erfolgte am 17. November 1946 in Freiburg. Die Wahl erfolgte nach dem Verhältniswahlsystem[2] über die Listen der zugelassenen Parteien[3] durch zwei Wahlgremien. Das erste Wahlgremium bestand aus den Delegierten der Kreisversammlungen,[4] dem zweiten Gremium gehörten die Mitglieder der Gemeindeversammlungen der Städte über 7.000 Einwohner[5] an. Wählbar waren nur Mitglieder der Gemeindeversammlungen und Mitglieder der Kreisversammlungen.[6]
Die Beratende Landesversammlung trat am 22. November 1946 zu ihrer konstituierenden Sitzung[7] unter dem AlterspräsidentenOtto Vielhauer im Historischen Kaufhaus in Freiburg zusammen. Sie nahm den von ihr ausgearbeiteten Verfassungsentwurf in ihrer 16. und letzten Sitzung am 21. April 1947 mit 40 gegen zwölf Stimmen an.[8] Nachdem die französische Militärregierung dem Text der Verfassung zugestimmt hatte, wurde die Verfassung des Landes Baden der Bevölkerung gleichzeitig mit der Wahl zum ersten Landtag am 18. Mai 1947 zur Abstimmung vorgelegt und mit 67,9 % der Stimmen angenommen.
Präsident
Auf der konstituierenden Sitzung der Beratenden Landesversammlung am 22. November 1946 wurde Leo Wohleb (BCSV) zu ihrem Präsidenten gewählt. Erster Stellvertreter war Franz Geiler (SPD), Zweiter Stellvertreter Georg Mall (DemP) und Dritter Stellvertreter Erwin Eckert (KPD). Nach der Wahl Wohlebs zum Präsidenten des Staatssekretariats am 3. Dezember 1946 wählte die Versammlung Karl Person zu ihrem Präsidenten. Georg Mall wurde im März 1947 durch Otto Vielhauer als Stellvertreter abgelöst.
Zusammensetzung
Die Beratende Landesversammlung setzte sich wie folgt zusammen:[9]
↑Verhandlungen der Beratenden Landesversammlung von Baden 1. Sitzung am 22. November 1946, Seite 1f.
↑Verhandlungen der Beratenden Landesversammlung von Baden 16. Sitzung am 21. April 1947, Seite 8
↑Landtag von Baden-Württemberg (Hrsg.): MdL, die Abgeordneten der Landtage in Baden-Württemberg 1946–1978. Stuttgart 1978, ISBN 3-12-911930-2, Seite 200
Literatur
Landtag von Baden-Württemberg (Hrsg.): MdL, die Abgeordneten der Landtage in Baden-Württemberg 1946–1978. Stuttgart 1978, ISBN 3-12-911930-2, Seite 45–46
Verhandlungen der Beratenden Versammlung des Landes Baden. Villingen 1946–1947 Digitalisat