Am 12. April 1910 erhielt Brühl die Rheinische Städteordnung. Die fünf übrigen Gemeinden Badorf, Berzdorf, Kierberg, Schwadorf und Vochem bildeten seitdem die Bürgermeisterei Brühl-Land. Für die Bürgermeisterei Brühl-Land wurde 1913 an der heutigen Clemens-August-Straße ein eigenes Rathaus errichtet.[1]
Am Ende des Jahres 1927 wurde die Bezeichnung aller rheinischen Landbürgermeistereien in „Amt“ geändert.[2] Die Bürgermeisterei Brühl-Land hieß nun Amt Brühl-Land.
Am 1. Oktober 1932 wurden die vier Gemeinden Badorf, Kierdorf, Schwadorf und Vochem des Amtes Brühl-Land in die Stadt Brühl eingemeindet während die Gemeinde Berzdorf zum Amt Wesseling kam.[3]
↑Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. Dezember 1927: „Die Landbürgermeisterei in der Rheinprovinz führt hinfort die Bezeichnung Amt.“