Aspirant (seltener Adspirant, lateinisch aspirare = ‚anhauchen‘, ‚hinstreben‘) bezeichnet:
in der Ausbildung:
- einen Beamten auf Widerruf, siehe Anwärter (Beamtenrecht)
- in manchen Ordensgemeinschaften einen Postulanten
- einen in der Ausbildung befindlichen Seelotsen, siehe Anwärter (Seelotswesen)
- in der UdSSR und ihren Nachfolgestaaten sowie den Ländern des Ostblocks einen Studenten, der zwecks Erlangung eines weiteren wissenschaftlichen Grades sein Studium fortsetzt, siehe Aspirantur
im Militär:
- den untersten Dienstgrad der österreichischen Sicherheitsexekutive für einen Beamtenanwärter in der Grundausbildung
- einen Offiziersanwärter an einer Offizierschule der Schweizer Armee
- als Aspirant (Oberfähnrich) einen Offiziersanwärter in den französischen Streitkräften, vor dem Élève officier (Fahnenjunker) rangierend
- als Aspirante a oficial einen Offiziersanwärter in den brasilianischen oder portugiesischen Streitkräften
Siehe auch:
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.