Das Amtsgericht Pellworm war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Pellworm.
Geschichte
Mit der AnnexionSchleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz fünf Kreisgerichte und das übergeordnete Appellationsgericht Kiel eingerichtet.[1] Als Eingangsgerichte wurden Amtsgerichte geschaffen, darunter das Amtsgericht Pellworm als eines von zwölf Amtsgerichten des Kreisgerichts Schleswig. Den Gerichtssprengel bildete die Insel Pellworm mit allen Halligen.[2]
Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[4]
1896 wurde das Amtsgericht Pellworm zum 1. Oktober 1896 aufgehoben. Die Gemeinden Pellworm und Hooge wurden dem Amtsgericht Husum, die anderen Gemeinden dem Amtsgericht Wyk auf Föhr zugeordnet.[5]
Einzelnachweise
↑Verordnung vom 26. Juni 1867, Preußische Gesetzsammlung 1867, S. 1073 ff.