Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) am 1. Juli 1973[3] wurde das Amtsgericht Münnerstadt aufgehoben[4] und dessen Bezirk mit Ausnahme der dem Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale zugewiesenen Gemeinde Strahlungen[5] dem Amtsgericht Bad Kissingen zugeteilt.
Gerichtsgebäude
Das alte Landgerichtsgebäude ist ursprünglich eine Vierflügelanlage, heute Dreiflügelanlage, Hauptbau bzw. Nordflügel ist ein dreigeschossiger verputzter Mansardwalmdachbau, im Kern von 1683, Umbau durch Balthasar Neumann 1744–1748. Der Ostflügel ist ein zweigeschossiger Satteldachbau mit Fachwerkobergeschoss, wohl 16./17. Jahrhundert. Südflügel ist ein Satteldachbau aus Bruchstein von 1696.[6]
Einzelnachweise
↑Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 375)
↑Landgericht Münnerstadt. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1321–1324.
↑Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 14. Februar 1973, LT-Drs. 7/3763 (PDF; 1,4 MB)
↑Verordnung zur Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte vom 27. Dezember 1971 (GVBl. S. 495)