Das Amtsgericht Hamburg-Harburg (bis 1927 Amtsgericht Harburg, 1927 bis 1937: Amtsgericht Harburg-Wilhelmsburg) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von acht Amtsgerichten der Freien und Hansestadt Hamburg.
Mit den Reichsjustizgesetzen wurde 1879 die Gerichtsorganisation reichsweit einheitlich geregelt. Das Amtsgericht Harburg blieb bestehen. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste den Stadtbezirk Harburg und das Amt Harburg.[5] Das Amtsgericht Harburg war eines von elf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Stade im Gebiet des Oberlandesgerichtes Celle. Das Gericht hatte damals vier Richterstellen und war das größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[6] Das Amtsgericht Harburg war Elbzollgericht.
1927 wurden der Stadtkreis Harburg und der Stadtkreis Wilhelmsburg zur Großstadt Harburg-Wilhelmsburg vereinigt. Entsprechend wurde der Sprengel und Name des Amtsgerichts angepasst und lautete nun Amtsgericht Harburg-Wilhelmsburg. 1937 wurde die Stadt im Rahmen des Groß-Hamburg-Gesetzes, ebenso wie einige Orte des umliegenden Landkreises Harburg, vom Land Preußen an Hamburg übertragen. Zuständiges Landgericht war danach das Landgericht Hamburg.
Gebäude
Die Gebäude wurden in rotem Backstein mit sparsam eingesetzten neugotischen Elementen errichtet. Das Hauptgebäude Buxtehuder Straße 9 (Haus A) stammt aus dem Jahre 1874 und ist als denkmalgeschützter Bau unter der Nr. 27533 in der Denkmalliste. Neben dem Sitzungssaal 211 befindet sich eine Gedenktafel für Gefallene des Ersten Weltkriegs[7]. Ein rückwärtiger Anbau hatte die Nummer 9a. Zurückgesetzt findet sich aus dem gleichen Jahr das Haus C mit der Adresse Buxtehuder Straße 11/11a (Denkmal-Nr. 27544). 1896 entstand das im Grundriss einem Schloss mit Turm ähnelnde Gebäude Bleicherweg 1 (Denkmal-Nr. 26262), das als Haus B bezeichnet wird. Zusammen mit dem benachbarten ehemaligen Hauptzollamt in der Buxtehuder Straße bilden die Gebäude das denkmalgeschützte Ensemble 31183.
Bekannte Richter
An dem Amtsgericht war als Direktorin tätig
Erika Andreß, Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts
↑Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 55, online
↑Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche. Band 3, 1852, S. 134, books.google.de
↑Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 515, Digitalisat
↑Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 410 online