Sitz des Gerichts ist Burg (bei Magdeburg). Es verfügt über zwei Dienstgebäude, die sich beide in Burg, westlich der Innenstadt in einem ehemaligen Kasernenkomplex befinden. Das Hauptgebäude (Haus 1) hat die Anschrift In der Alten Kaserne 3, das Haus 2 die Anschrift In der Alten Kaserne 7.
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.
Das königlich preußische Amtsgericht Burg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 15 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Magdeburg im Bezirk des Oberlandesgericht Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Burg.
↑Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt: Justiz Online: Ordentliche Gerichtsbarkeit. In: www.justiz.sachsen-anhalt.de. Abgerufen am 9. September 2016.
↑Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 478, Digitalisat
↑Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 452 online