Schutzzweck ist die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung insbesondere von Kalkmagerrasen sowie von Extensivgrünland und die Erhaltung von standorttypischen Gehölzen, Hecken, Wald- und Waldsaumbereichen als Standorte typischer, seltener oder in ihrem Bestand bedrohter Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften und als Lebens- und Teillebensraum typischer, seltener, zum Teil gefährdeter wildlebender Tierarten als Kernbereiche eines vernetzten Biotopsystems der Kalkmagerrasen des Zweibrücker Hügellandes wegen ihrer besonderen Eigenart und Schönheit sowie aus wissenschaftlichen Gründen.