Als Altneubauten bezeichnet man zwischen 1950 und etwa 1965 neuerrichtete viergeschossige Wohnhäuser in vielen Städten der DDR. Sie waren die ersten Objekte des staatlichen Wohnungsbaus in der DDR und wurden noch in der Stein-auf-Stein-Bauweise oder großformatigen Blöcken (beispielsweise Q3A-Bauweise) und nicht aus industriell gefertigten Fertigteilen errichtet. Äußeres Unterscheidungsmerkmal zu Plattenbauten, die erst später entstanden, ist die niedrigere Gebäudehöhe von vier Geschossen (Plattenbauweise: meist fünf oder sechs, in größeren Städten auch mehr) sowie das Satteldach[1][2] (Plattenbau: Flachdach). Jedoch wurden Altneubauten bereits als Wohnblocks mit mehreren Treppenhäusern (wie später die Plattenbauten) errichtet. Teilweise wurden die Altneubau-Siedlungen auch durch Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften errichtet.
Der Begriff dient zur Unterscheidung von Altbauten (vor 1949 errichtet) und Neubauten (in der DDR Wohnblocks in Plattenbauweise nach 1965).
Bis zum Anlauf des Wohnungsbauprogramms um 1970 galten diese Wohnungen als Neubauwohnungen. Mit Altneubau bezeichnete man bis dahin die Wohnhäuser aus der Zeit der Weimarer Republik und der NS-Zeit (z. B. Rundling in Leipzig).
Literatur
Marc Peschke: Baustile Deutschland. Gräfe und Unzer Verlag, München 2002, ISBN 3-7742-0784-4, (Merian Kompass).