Das FFH-GebietAlbvorland Nürtingen-Kirchheim ist ein 2015 durch das Regierungspräsidium Stuttgart nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7322-311) im deutschen BundeslandBaden-Württemberg. Von 2005 bis 2015 bestanden zwei angemeldete Gebiete, nämlich Albvorland bei Nürtingen sowie Hohes Reisach und Rauber. Die LUBW hat die beiden Gebiete 2015 zusammengefasst, wobei sich die geschützten Flächen praktisch nicht verändert haben. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 30. Oktober 2018 (in Kraft getreten am 11. Januar 2019) wurde das Schutzgebiet ausgewiesen.
Das Schutzgebiet umfasst im Wesentlichen die großen zusammenhängenden Waldgebiete zwischen Nürtingen und Kirchheim/Teck. Es handelt sich um die bewaldeten und durch Klingen gegliederten Höhenrücken links und rechts des Tiefenbachtals sowie um das Tal des Trinkbaches mit Feuchtwiesen, Stillgewässern und struktur- und artenreichen Wiesen.
Lebensraumklassen
(allgemeine Merkmale des Gebiets) (prozentualer Anteil der Gesamtfläche)
Angaben gemäß Standard-Datenbogen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union