Die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB)[1][2] sind für Besitzer von Grundstücken in der Schweiz – oder für Personen, die in der Schweiz ein Grundstück erwerben und entwickeln möchten von Bedeutung. Die Eigentumsbeschränkungen sind im ÖREB-Kataster[1] digital verfügbar. In der Schweiz gibt es zahlreiche öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen zu beachten.
ÖREB steht für öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung.[2] Diese betreffen Grundstückbesitzer in der Schweiz und basieren auf zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Regelungen. ÖREB können vom Bund, von den Kantonen oder auch von den Gemeinden vorgegeben sein und betreffen verschiedene Kategorien und Themen des ÖREB. Befindet sich ein Grundstück beispielsweise auf einem oder in der Nähe eines belasteten Standortes, so gelten bestimmte Einschränkungen. Sieht man als Grundstückbesitzer eine bestimmte Nutzung für das eigene Grundstück vor, so gibt es unter Umständen auch hier Einschränkungen. Wichtige Beschränkungen können aufgrund von zulässigen Lärmemissionen oder wegen des Gewässer- und Grundwasserschutzes entstehen.[1]
Der ÖREB-Kataster
Der ÖREB-Kataster fasst die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen für jedes Grundstück in der Schweiz zusammen. Er enthält verschiedenste Daten wie Pläne, Rechtsvorschriften, gesetzliche Grundlagen und wenige Grundstücksinformationen. Er ist über die digitalen kantonalen Geoportale zugänglich.[3] Als Hintergrund dienen der Plan für das Grundbuch (Amtliche Vermessung),[4] die Landkarte oder ein Luftbild von swisstopo[5].
Alle im ÖREB-Kataster enthaltenen Informationen können in dynamischer und/oder in statischer Form abgerufen und weiterverwendet werden.[6] Die dynamisch erstellten Auszüge enthalten Infor-mationen für einzelne Grundstücke oder für ganze Gebiete. Der statische Auszug in Form eines PDFs hingegen enthält detaillierte Informationen über die einzelnen ÖREB eines bestimmten Grundstücks. Der statische Katasterauszug dient als Entscheidungsgrundlage, zum Beispiel für die Erteilung einer Baubewilligung oder eines Hypothekarkredits. Er gilt als amtliches Dokument.[1]
Kategorien und Themen
In der Schweiz gibt zahlreiche Themenbereiche, bei welchen verschiedene öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen zu beachten sind. In der ersten Phase (2012–2019) wurden auf Bundesebene die 17 wichtigsten Eigentumsbeschränkungen aus acht Bereichen in den Kataster aufgenommen. Bund, Kantone und Gemeinden fügen laufend weitere Eigentumsbeschränkungen hinzu.[7]
Bau- und Abstandslinien ausserhalb Nutzungsplanung (neu, in Aufbau)
Eisenbahnen
Projektierungszonen Eisenbahnanlagen
Baulinien Eisenbahnanlagen
Flughäfen
Projektierungszonen Flughafenanlagen
Baulinien Flughafenanlagen
Sicherheitszonenplan
Belastete Standorte
Kataster der belasteten Standorte
Kataster der belasteten Standorte im Bereich des Militärs
Kataster der belasteten Standorte im Bereich der zivilen Flugplätze
Kataster der belasteten Standorte im Bereich des öffentlichen Verkehrs
Wasser
Grundwasserschutzzonen
Grundwasserschutzareale
Gewässerraum (neu, im Aufbau)
Lärm
Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen)
Wald
Statische Waldgrenzen
Waldabstandslinien
Waldreservate (neu, in Aufbau)
Entwicklung
Der ÖREB-Kataster basiert auf dem Bundesgesetz über Geoinformation und der Verordnung über die Geoinformation (Geoinformationsverordnung, GeoIV).[8] Diese sind seit dem 1. Juli 2008 in Kraft. Das Gesetz bezweckt, dass Geodaten den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Wissenschaft für eine breite Nutzung nachhaltig, aktuell und rasch in geeigneter Qualität und zu angemessenen Kosten zur Verfügung gestellt werden (Artikel 1 GeoIG).[9] Im Anhang 1 der Verordnung über die Geoinformation sind die Geobasisdaten nach Bundesrecht gekennzeichnet, die Bestandteil des ÖREB-Katasters sind.[10] Am 1. Oktober 2009 wurde die Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV),[11] welche den Inhalt und die Funktionen des ÖREB-Katasters konkretisiert, in Kraft gesetzt. Die Kantone bilden den ÖREB-Kataster in ihren Geoportalen ab und erweitern diesen laufend mit weiteren Themen und Funktionen.
Die Einführung des ÖREB-Katasters erfolgte etappenweise. Die erste Etappe bis Ende 2015 umfasste die Einführung in den Pilotkantonen Bern,[12] Genf,[13] Jura,[14] Neuenburg,[15] Ob-[16] und Nidwalden,[17] Thurgau[18] und Zürich[19][20]. Aufgrund der positiven Erfahrungen haben Bund und Kantone die zweite Etappe ausgelöst. Sie beinhaltet die Einführung des ÖREB-Katasters in den übrigen Kantonen ab 2016. Nach der erfolgreichen Einführung des Katasters bis 2021 sieht die ÖREB-Kataster-Strategie für die Jahre 2020–2023 vor, dessen Bekanntheit zu steigern und damit die Nutzung zu erhöhen.[21]
Bund und Kantone
Der ÖREB-Kataster wird vom Bundesamt für Landestopografie swisstopo[5] und den Kantonen betrieben. Der Bund ist für die strategische Ausrichtung und die minimalen Anforderungen an den Kataster zuständig. Er koordiniert die Harmonisierung der Daten, definiert Methoden und Abläufe und stellt die Datenqualität sicher. Die Kantone regeln die Organisation für die Führung des Katasters und bestimmen die verantwortlichen Organe. Die sogenannte katasterverantwortliche Stelle im Kanton erhält die in den ÖREB-Kataster aufzunehmenden Daten von den zuständigen Stellen. Sie verwaltet diese Daten und stellt sie via kantonales Geoportal der Öffentlichkeit zur Verfügung.[22][6]