Durch Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart über das Naturschutzgebiet Äußeres Ried vom 12. September 1985 wurde ein Schutzgebiet mit 22,5 Hektar ausgewiesen.[2]
Schutzzweck
„Schutzzweck ist die Erhaltung und ungestörte Weiterentwicklung eines überregional bedeutsamen Feuchtgebietes mit dem angrenzenden naturnahen Wald und den landwirtschaftlich genutzten Flächen zur Erhaltung von Lebensstätten und Lebensgemeinschaften seltener Tier- und Pflanzenarten“ (LUBW).[2]
Flora und Fauna
Es handelt sich um ein überregional bedeutsames anthropogenes Feuchtgebiet mit naturnahem Wald und landwirtschaftlich hauptsächlich als Grünland genutzten Flächen als Lebensraum seltener Pflanzen- und Tierarten.[1][2]
↑ abReinhard Wolf, Ulrike Kreh (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Stuttgart. Thorbecke, Ostfildern 2007, S. 314–316 (Äußeres Ried).
↑ abcLandesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg: Äußeres Ried. Online auf www.lubw.baden-wuerttemberg.de. Abgerufen am 27. Juli 2018.